Kostenübernahme
Im bereich der betrieblichen Erste-Hilfe werden die Kosten für die Teilnahme bei zertifizierten und anerkannten Unternehmen zur Aus- & Fortbildung durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger übernommen.
In den folgenden Informationen können Sie nachlesen, welche Bedingungen Sie dafür erfüllen müssen.
Zielgruppe
Welche Anzahl an Ersthelfern werden übernommen?
Was muss ich beachten für die kostenlose Teilnahme?
Vorraussetzung zur Teilnahme
Kostenübernahme der Berufsgenossenschaft bei Erste Hilfe Kursen
Zielgruppe
Firmen, Schulen, Kita`s, öffentlicher Dienst sind Mitglieder der Berufsgenossenschaft.
– Sie selber sind pflichtversichert bei einer Berufsgenossenschaft.
– Tagespflegepersonen, wo die betreuenden Kinder versichert sind über die Unfallkasse Nord.
– Jugendleiter, bei einem Mindestalter von 15,5 Jahren zum Kursdatum und wenn der Verein Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist. Dies ist bei kirchlichen Einrichtungen der Fall.
Trainer bzw. für die Trainerlizenz im Verein, bei einem Mindestalter von 15,5 Jahren zum Kursdatum und wenn der Verein Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist. Bzw. für Trainer in der Sportjugend S.-H..
– FSJler und BFDler, bei einem Mindestalter von 15,5 Jahren zum Kursdatum.
– Ehrenamt im Verein, wenn der Verein Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist.
Welche Anzahl an Ersthelfern werden übernommen?
1.
Laut Unfallverhütungsvorschrift hat jedes Unternehmen dafür zu sorgen, dass eine Mindestzahl an Ersthelfern zur Verfügung steht.
– bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer.
– bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:
in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %
in sonstigen Betrieben 10 %.
2.
Die vorgeschriebene Anzahl kann abhängig von der Gefährdungsbeurteilung überschritten werden. Dabei wäre zu berücksichtigen z.B. Etagen Anzahl, Wegestrecken über 100m, Urlaub, Schichtarbeit oder Ausfall durch Krankheit von Mitarbeitern.
Es handelt sich um die anwesende Anzahl an Ersthelfern im Betrieb.
3.
In Kindertageseinrichtungen eine Person pro Gruppe.
Was muss ich beachten für die kostenlose Teilnahme?
Damit Sie an unserm Kurs kostenfrei teilnehmen können, müssen Sie sich nach der Anmeldung zu dem gewünschten Kurstermin unser Anmeldeformular vollständig von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen lassen und per Post, vor dem Kurstag an uns senden.
Achtung: Alle Mitglieder bei den Unfallkassen müssen noch zusätzlich einen Antrag bei der zuständigen Unfallkasse stellen. Dies geht am einfachsten über die Internetseite des Unfallversicherungsträgers. Bedenken Sie bitte, dass die Bearbeitung bei der Unfallkasse mehr als 2 Wochen betragen kann. Dieses Schreiben benötigen wir spätestens am Kurstag.
Das erforderliche Formular senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu!
Vorraussetzung zur Teilnahme
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine aktuelle Ersthelfer Grundausbildung oder eine regelmäßige Fortbildung in der vorgegebenen Zeit.
Kostenübernahme der Berufsgenossenschaft bei Erste Hilfe Kursen
Sie oder Ihr Arbeitgeber ist Mitglied bei der Berufsgenossenschaft, dann können Sie bei uns den Kurs kostenfrei absolvieren.
Hierfür muss nur im Vorwege unser Anmeldeformular ausgefüllt werden und per Post an uns wieder übersendet werden.
Auch zukünftige Trainer und Jugendleiter, sowie ehrenamtlich tätige Personen sind im Regelfall über Ihren Verein versichert.
Hier ist nur zu beachten, dass das Mindestalter zum Kursbeginn mind. 15,5 Jahre betragen muss.
Achtung:
Alle Mitglieder bei der Unfallkasse Nord müssen noch zusätzlich einen Antrag bei der Unfallkasse Nord stellen. Dies geht am einfachsten über die Internetseite www.uk-nord.de – Prävention und Arbeitsschutz – Erste Hilfe.
Bedenken Sie bitte, dass die Bearbeitung bei der Unfallkasse mehr als 2 Wochen betragen kann.