§ 1 Geltungsbereich, Begriffe, Textform
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lehrgänge, Seminare, Schulungen, Fortbildungen und sonstige Bildungsleistungen von simutrain Notfallseminare.
Sie gelten sowohl gegenüber Privatkunden als auch gegenüber Unternehmen.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Erklärungen und Anzeigen der Vertragsparteien erfolgen in Textform. Textform ist beispielsweise E-Mail.
Individuelle Abreden haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffe, Textform
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lehrgänge, Seminare, Schulungen, Fortbildungen und sonstige Bildungsleistungen von simutrain Notfallseminare.
Sie gelten sowohl gegenüber Privatkunden als auch gegenüber Unternehmen.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Erklärungen und Anzeigen der Vertragsparteien erfolgen in Textform. Textform ist beispielsweise E-Mail.
Individuelle Abreden haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss, Anmeldung, Buchung
Bei Online-Buchungen gibt der Kunde mit Absenden der Anmeldung ein verbindliches Angebot ab.
Der Vertrag kommt zustande, sobald simutrain die Anmeldung in Textform bestätigt oder die Leistung erbringt.
Bei Buchungen durch Unternehmen kann simutrain anstelle einer Buchungsbestätigung ein schriftliches Angebot übersenden. Der Vertrag kommt in diesem Fall mit Annahme des Angebots zustande.
Anmeldungen können auch für Dritte erfolgen. Die Teilnehmenden sind namentlich zu benennen.
§ 3 Offene Lehrgänge, Mindestteilnehmerzahl, Änderungen, Absage
Offene Lehrgänge können eine Mindestteilnehmerzahl voraussetzen. Die konkrete Mindestteilnehmerzahl ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung oder der Buchungsbestätigung.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder kann ein Lehrgang aus Gründen, die simutrain nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden, ist simutrain berechtigt, den Lehrgang abzusagen.
In diesem Fall werden bereits gezahlte Entgelte erstattet oder auf Wunsch auf einen Ersatztermin angerechnet.
Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 3 Offene Lehrgänge, Mindestteilnehmerzahl, Änderungen, Absage
Offene Lehrgänge können eine Mindestteilnehmerzahl voraussetzen. Die konkrete Mindestteilnehmerzahl ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung oder der Buchungsbestätigung.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder kann ein Lehrgang aus Gründen, die simutrain nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden, ist simutrain berechtigt, den Lehrgang abzusagen.
In diesem Fall werden bereits gezahlte Entgelte erstattet oder auf Wunsch auf einen Ersatztermin angerechnet.
Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 4 Inhouse-Lehrgänge, Voraussetzungen, Reisekosten, Mindestteilnehmende
Inhouse-Lehrgänge beim Auftraggeber setzen geeignete Räumlichkeiten und Ausstattung voraus, insbesondere ausreichende Raumgröße, Beleuchtung, Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie sanitäre Anlagen.
Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt eine Mindestteilnehmerzahl von
– 12 Teilnehmenden bei einer einfachen Fahrtstrecke bis 50 km
– 15 Teilnehmenden bei einer einfachen Fahrtstrecke ab 51 km.
Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, kann simutrain die Differenz zu den fehlenden Teilnehmenden berechnen. Pro fehlender Person werden 50,00 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet, sofern diese anfällt.
Ab einer einfachen Fahrtstrecke von mehr als 50 km kann simutrain Reisekosten in Höhe von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer berechnen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 5 Lehrgänge nach DGUV Vorschrift 1, Abrechnung
Bei Lehrgängen zur Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfender nach DGUV Vorschrift 1 erfolgt die Abrechnung in der Regel direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Soweit einzelne Teilnehmende nicht vom Unfallversicherungsträger übernommen werden, trägt der Auftraggeber die Kosten. Sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes angegeben ist, beträgt das Entgelt 50,00 Euro pro Person zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
Zusatzqualifikationen und Auffrischungen, die nicht unter die DGUV Vorschrift 1 fallen, sind vom Auftraggeber vollständig zu tragen.
§ 6 Stornierung, Umbuchung, Ersatzteilnehmende
Stornierungen müssen in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei simutrain.
Ein Ersatzteilnehmender kann bis Kursbeginn benannt werden, sofern die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.
Sofern kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten folgende Stornokosten:
– bis 14 Kalendertage vor Kursbeginn: 50 Prozent des vereinbarten Entgelts
– 14 bis 1 Kalendertag vor Kursbeginn: 90 Prozent des vereinbarten Entgelts
– am Kurstag oder bei Nichterscheinen: 100 Prozent des vereinbarten Entgelts
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 Widerruf für Verbraucher bei Fernabsatz
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften zu.
Ein Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Ob dies im Einzelfall für den gebuchten Kurs gilt, richtet sich nach der gesetzlichen Einordnung des jeweiligen Angebots.
§ 8 Entgelte, Fälligkeit, Zahlung
Das Entgelt ergibt sich aus der Kursbeschreibung, der Preisliste, dem Angebot oder der Buchungsbestätigung.
Das Entgelt ist mit Vertragsschluss fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Für Lehrgänge nach DGUV Vorschrift 1 gelten ergänzend die Regelungen gemäß § 5 dieser AGB.
§ 9 Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate
Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate werden nur bei vollständiger Teilnahme und ordnungsgemäßer Dokumentation ausgestellt.
Ersatzbescheinigungen können gegen eine Bearbeitungspauschale von 15,00 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgestellt werden. Bei Postversand werden die jeweils gültigen Portokosten berechnet.
Bei Schreibfehlern, die von simutrain zu vertreten sind, erfolgt eine kostenfreie Korrektur innerhalb von vier Wochen nach Ausstellung.
§ 10 Urheberrecht
Schulungsunterlagen, Präsentationen und sonstige Materialien unterliegen dem Urheberrecht.
Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmenden bestimmt.
Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von simutrain nicht gestattet.
Bei Verstößen kann simutrain Unterlassung und Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.
§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und der jeweils geltenden Datenschutzgesetze.
Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von simutrain.
Die Vertragspartner verpflichten sich, nicht allgemein bekannte geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
§ 12 Haftung
simutrain haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet simutrain nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand Osnabrück, soweit gesetzlich zulässig.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.